Pro & Contra

Die Liste der Vorurteile in Sachen Konfliktpotential, Unfall- und Haftungsrisiken, Verkehrssicherungspflicht, Schutz des Eigentums usw. ist lang. So vertritt die Rot-Grüne Landesregierung den Standpunkt, dass der Begegnungsverkehr auf schmalen Wegen (Singletrails) derart risikoreich ist, das die 2 Meter Regel zwingend erforderlich mache: "Probleme und Konflikte entstehen dann, wenn diese Wege auch von anderen Waldbesuchern benutzt werden und ein gefahrloser Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist. Das Unfallrisiko ist dann als besonders hoch einzuschätzen. Die Wanderverbände in Baden-Württemberg lehnen eine Aufhebung der 2-m-Regelung deshalb nachdrücklich ab".

Bemerkung: die subjektive Auffassung eines hohen Unfallrisikos ist objektiv nicht belegbar. Unfallstatistiken, wonach Unfallursachen Rückschlüsse auf kausale Zusammenhänge bzgl. Wegebreite zuließen, gibt es keine.

Während Bayern schon vor 15 Jahren aus gutem Grund auf unsinnige Wegbreitenregelungen verzichtete, der hessische Landtag 2013 sein bürgerfreundliches Waldgesetz verabschiedete, das Waldnutzern und Waldbesuchern eine Gleichberechtigung ohne Pauschalverbote einräumt, Thüringen seinerseits die 2 m - Regel 1995 einführte um sie bereits nach 7 Jahren ersatzlos als Paragraphenmüll zu entsorgen, sperrt BW Mountainbiker von der leidenschaftlich genutzten Wegeform aus. Obwohl andere Bundesländer ohne Wegbreitenvorgaben positive Erfahrungen machten, unterstellt BW ein Gefährdungspotential und gaukelt Rechtsunklarheit vor, die eine 2 m - Mindestwegebreite unumgänglich mache. An dieser diskriminierenden Regelung wird seit 1995 stoisch festgehalten, womit BW als einziges Bundesland das tourismusfeindliche Alleinstellungsmerkmal besitzt, Radfahrern und Mountainbikern das Befahren von Waldwegen unter 2 m Breite zu verbieten.

 Das Bayerische Naturschutzgesetz

Im Jahr 2000 wurde von der Bayerischen Staatsregierung mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club Landesverband Bayern (ADFC) e. V., der Deutschen Initiative Mountain Bike e. V. (DIMB), dem Bund Deutscher Rad- fahrer (BDR) e. V., dem Deutschen Alpenverein (DAV) e. V., dem Bayerischen Radsport-Verband e.V. und dem Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V. eine schriftliche Vereinbarunggetroffen. Wohlgemerkt zu einer Zeit, lange bevor der Mountainbike-Sport sich zum Massentrend entwickelte bzw. (Single-) Trails nur von einer verschwindend kleinen Minderheit (Nischensport) befahren wurden (Freeride/Downhill).

Im Kern geht es darum, die Koexistenz der Naturnutzergruppen zu fördern. Auch die Umweltverträglichkeit des Mountainbikings - belegt von wissenschaftlichen Untersuchungen - wurde offiziell anerkannt. Wegebreite-Regelungen waren hingegen kein Thema: "Im Sinn der in dieser Vereinbarung angestrebten Deregulierung wird daher davon abgesehen, in Verwaltungsvorschriften eine bestimmte Breite oder Beschaffenheit für die Eignung der Wege festzuschreiben." Die Botschaft der Bayerischen Staatsregierung ist dabei klar: <Miteinander statt Gegeneinander – gemeinsam für die Natur>. Das Bayerische Naturschutzgesetz Art. 26 besagt: „In Bayern ist das Erholungs- und Betretungsrecht in der freien Natur aufgrund des Art. 141 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Verfassung verfassungsrechtlich gewährleistet. Danach ist der Genuss von Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur jedermann gestattet.“ 

Gleichwohl funktioniert der gemeinschaftliche Grundsatz nur bei gegenseitigem Fairplay, was jeglichem Konfliktpotential den Wind aus den Segeln nimmt. Mountainbikern fällt der verantwortungsvolle Part zu, gegenüber "schwächeren" Naturnutzern wie Wanderer/Fußgänger besondere Rücksicht walten zu lassen.

Die Haftungsfrage seitens Waldbesitzer - gern als Argument der 2 Meter-Regel-Befüworter angeführt - erweist sich als Luftnummer, da sie gesetzlich längst geregelt ist. Demgemäß ist eine Haftung für Wegezustände die zu Unfällen führen, bundesgesetzlich weitestgehend ausgeschlossen (ausgenommen nicht waldtypische Gefahren). 

Auch die oft in Frage gestellte Rechtsklarheit / Rechtssicherheit, mit dem die 2 Meter Regel gerechtfertigt werden soll, erübrigt sich. Denn falls ein Biker eine Dritte Person verletzt oder in irgendeiner Weise schädigt, wird er - unabhängig der Wegebreite - gemäß Bürgerliches Gesetzbuch bzw. Strafgesetzbuch belangt und zur Rechenschaft gezogen. Wurde ihm grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz nachgewiesen, wird sich die Haftpflichtversicherung (falls eine besteht) zu allem Übel mit Regressansprüchen schadlos zu halten versuchen. Dabei drohen neben der Entschädigungsleistung ggf. weitere mit der Regulierung des Schadens im Zusammenhang stehende Kosten (wie z.B. Sachverständigen-Gutachten). Samt etwaiger Geldstrafe, Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen stehen also beträchtliche rechtliche Sanktionsmaßnahmen zur Verfügung. Rechtsfreie Räume gibt es nicht - egal wie breit der Weg ist. Insofern beeinflusst eine Wegebreiten-Regelung - abgesehen von der problematischen Messbarkeit - die Rechtsklarheit in keiner Weise.

Wer sicher sein will ob der befahrene Weg noch im "grünen" Bereich liegt, sprich die vorgeschriebene Mindestbreite von 2 m aufweist, müsste im Zweifel nachmessen. Doch leichter gesagt als getan, denn an den Wegerändern mangelt es an definierbaren Bezugspunkten. Laut ADFC fehlen z.B. notwendige Geländemarken oder Bordsteine. Verjüngt sich ein Weg und der Streckenverlauf unterschreitet die 2 m Breite, müsste man entweder umdrehen oder auf breitere Wege ausweichen. Da keinerlei Aufzeichnungen mit spezifischen Wegebreitenangaben existieren, ist eine individuelle, regelkonforme Tourplanung im Prinzip ausgeschlossen. Auch dieser Punkt macht klar, wie praxisfremd und widersinnig die Regel ist. 

Die Regierungsbehörde empfiehlt eine recht eigentümliche Handhabungspraxis: "Das Messen der Wegbreite während der Sportausübung ist nicht notwendig. Waldwege werden entweder vom Forstbetrieb benutzt (Holzabfuhr etc.) und sind dann mit zwei Fahrspuren deutlich über 3 Meter breit oder es handelt sich um Fußpfade, die im Regel- fall nur ca. 1 Meter breit sind. Zugelassene Singletrails sind als solche ausgewiesen und sollten gekennzeichnet werden." 

Mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist die 2 Meter Regel unvereinbahr. Statt alle Wege < 2 m Breite für Mountainbiker zu verbieten und umständliche wie untaugliche Ausnahmen (max. 10%) zu schaffen, wäre der umgekehrte Ansatz - Freigabe aller Strecken vorbehaltlich einzelner Streckensperrungen nach Einzelfallprüfung (Lenkungsmaßnahmen an Brennpunkten) die verhältnismäßigere, gerechtere, kostengünstigere und erfolgsversprechendere Lösung.

Die Zielvorgabe des Ministeriums liest sich für die ausgegrenzte Nutzergruppe wie blanker Hohn: "Erklärtes und anspruchsvolles Ziel ist es, eine Verbesserung der radtouristischen Attraktivität für eine zunehmende Zahl von Mountainbikerinnen und Mountainbikern zu schaffen." Worin die Attraktivität bei gleichzeitiger Fortschreibung der 2 Meter Regel bestehen soll, bleibt unergründlich. Aus Bikersicht haben die Parlamentarier ihr erklärtes Ziel jedenfalls nicht erreicht. 

Süffisante Bemerkung eines Kommentars in den Stuttgarter Nachrichten: "Ich dachte immer: Wir können alles, außer hochdeutsch. Haben wir etwa doch noch etwas übersehen was wir nicht können?"

Der Deutsche Alpenverein in Baden Württemberg ließ bei der öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses und des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Botschaft übermitteln: "Wir, der DAV Baden-Württemberg, sind der Meinung, dass Wanderer und Radfahrer alle Wege gemeinsam nutzen sollten, weil wir bisher keine problematischen Konflikte festgestellt haben." Zum Positionspapier des Deutschen Alpenverein (DAV).

 Naturfreunde Württemberg e. V. argumentierte bei der öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses und des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sachlich differenziert. Der Verein trat für eine Novellierung des Landeswaldgesetzes ein und forderte die Abschaffung der 2-Meter-Regel. Zitat Linsmeier (Vorsitzender): "Nach Auffassung der Naturfreunde löst die 2-Meter-Regelung keine Probleme, sondern schafft viele neue. Radfahrende werden in ihrer Freizeit pauschal kriminalisiert und müssen mit Anzeigen und Verwarnungen rechnen. Diese ungleiche Behandlung der Waldnutzenden führt zu einem Gegeneinander statt zu einem Miteinander im Wald. Der Radsport gerät in eine rechtliche Grauzone, sobald schmale Wege befahren werden. Für Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Trainerinnen und Trainer, Guides und selbst bei Ausfahrten im Freundeskreis oder mit der Familie entstehen unklare Haftungs- und Kostenrisiken."

Tragweite der diskriminierenden Regelgung

Wohl dem, der als passionierter Mountainbiker nicht in Baden Württemberg wohnt und seiner Leidenschaft auf heimischen Trails uneingeschränkt freien Lauf lassen kann. Doch was tun Locals, die in einem MTB-Revier wie dem Schwarzwald oder der Schwäbischen Alb leben und massenweise verlockende Trails vor ihrer Nase haben? Vorschrift ignorieren und von der verbotenen Paradiesfrucht wie Adam & Eva im Garten Eden kosten? Zugegebenermaßen eine vertrackte Zwickmühle. Take Five, letzten Endes lassen sich die Möglichkeiten an einer Hand aufzählen: entweder legal langweilige Forstautobahnen befahren, oder illegal Singletrails schrubben bzw. auf grenzüberschreitende Hot Spots ausweichen. Ansonsten bleibt noch die Wohnsitzverlegung in ein anderes Bundesland, oder last but not least das Hobby vor Frust bzw. mangels Alternativen an den Nagel hängen. So schaut's aus. 

Kein Geheimnis, dass es keine flächendeckende Überwachung in der freien Natur geben kann, wodurch sich die Angst bei Zuwiderhandlung der Regelvorschrift erwischt zu werden in Grenzen hält. Der Spruch "wo kein Kläger da kein Richter" mag das Gewissen beruhigen, doch ein Regelverstoß ist z.B. bei Unfällen mit Personenschaden kein Bagatelldelikt. Abgesehen davon, dass Ordnungswidrigkeiten zwar so gut wie nie verfolgt werden, schwingt das Risiko haftungsrechtlicher Konsequenzen permanent wie ein Damoklesschwert über den behelmten Köpfen. Auf einem Weg unter 2 Meter Breite wird in aller Regel der Mountainbiker ursächlich für den Unfall gemacht. 

Ob die Tragweite der diskriminierenden Regelgung von Parlamentariern in ihrer Gänze begriffen wird steht zu bezweifeln, wo durch Ausschluss der radfahrenden Interessensvertreter über deren sportartspezifische Belange nicht gesprochen wurde. Feststeht, dass mit der Zwangsbreitenvorgabe - egal ob definiert oder verklausuliert - der (technischen) MTB-Disziplin im wahrsten Sinne des Wortes der Boden entzogen wird. Der Laie mag sich schwerlich vorstellen, warum die 2 m - Regel Singletrail-Liebhaber wie einen Dolchstoss trifft. Zum besseren Verständnis: das Verbot hat ähnliche Folgen als wenn z.B. Motorradfahrer von kurvigen Passstraßen auf Autobahnen gezwungen würden, Skifahrer/Snowborder nur noch platt gewalzte, flache Anfängerpisten befahren dürften, oder Wildwasser-Kajakfahrer von reißenden Gebirgsbächen auf strömungsarme Flüsse verbannt würden. Konsequenz: die Sportart würden aussterben.

Wie so oft, klaffen Theorie und Praxis auseinander d.h. der Versuch eine Nutzergruppe auf mindestens 2 m breite Wege zu zwingen, misslingt eigentlich seit 1995. Gerade im waldreichen, bergigen Terrain ist die Verlockung groß, gesetzeswidrig auf Schmalspurpfade abzuzweigen. Gleichwohl wird klar, wie fehlende Einsicht bzw. mangelndes Verständnis gegenüber einer Verordnung das Unrechtsbewusstsein sinken lässt. Was Mensch nicht versteht, wird er im Bewusstsein nicht als Unrecht ablegen oder es zumindest verdrängen. Trotz Risiko sich haftungsrechtlich schlechter zu stellen, wird das Verbot häufig ignoriert. Der gepostete Satz: "Mein Rechtsbewusstsein gebietet mir den zivilen Ungehorsam gegen diese diskriminierende Gesetzgebung", dürfte besonders den Einheimischen - die tagtäglich mit dem unsäglichen Problem konfrontiert sind - aus der Seele sprechen.  

Lichtblicke 

Dass es auch ohne Wegbreitendiktate geht, zeigt das Schweizer Vorzeigeprojekt <Trail-Tolerance>. Ebenso das Heilbronner Model, welchem nach dem Heilbronner Stadtwald nun die Gemeinde Untergruppenbach im Landkreis Heilbronn folgte. Dort wurden samtliche Bike-Verbotsschilder entfernt und durch Schilder der IVB - Initiative <Verantwortungsvolles Biken> ersetzt. Anstatt auf bevormundende Verbote zu setzen, wird an Eigenverantwortung, Respekt und Rücksichtnahme appelliert. Der Verwaltungsakt hebt faktisch die 2-Meter-Regel auf, was sich womöglich als Initialzündung erweisen könnte. Machen diese Musterbeispiele nämlich Schule und springen weitere Regionen auf den Zug der Zeit, würde es die landesweit geltende Regelung aushöhlen. Bedingt durch das Streben nach Wettbewerbsfähigkeit könnte durchaus ein Dominoeffekt eintreten, da konkurierende Tourismusregionen kaum freiwillig die Schotten dicht lassen und Umsatzeinbußen riskierieren.

Biketouristen entscheiden autark, ob für sie unter den gegebenen Umständen BW als Urlaubsziel in Betracht kommt. Schließlich steuern sie Urlaubsziele an, wo sie sich Willkommen fühlen und ihre individuellen Bedürfnisse in hohem Maße erfüllt sehen. Ein attraktives Wege-Angebot steht und fällt mit seinem Singletrail-Anteil, wobei vorausgesetzt wird, dass man reglementierungsfrei seine (Trail-) Leidenschaft legal in vollen Zügen ausleben kann. BW mag über 80 000 km gut ausgebaute Forststraßen verfügen, in der Gunst der Mountainbiker liegt diese Wegeform indes nicht. An und für sich sind Mountainbiker eine genügsame Spezies. Nur in Sachen Wegenetz verstehen sie absolut keinen Spaß. Deshalb wendet sich der Mainstream von unliebsamen Wegen im Breitspurformat ab und fährt im Terrain das Mensch & Material fordert. Dort zu biken ist ein mehrheitlich zentrales Antriebsmoment, weil es den MTB-Sport in seiner Gänze ausmacht. 

 Schlussendlich bleibt zu hoffen, dass Wählerstimmenverluste, sinkende touristische Wertschöpfung sowie Imageschaden den politischen Handlungsdruck erhöhen. Keine noch so gut aufgestellte Tourismusregion kann es sich leisten, Urlaubsgäste aufgrund einer ausgeprägten Verbotskultur dauerhaft zu vergraulen. Was geflissentlich untergeht: Mountainbiker sind häufig auch anderweitig sportlich aktiv und betreiben weitere Hobbys (Multiplikator). So sind nicht wenige - saisonbedingt - als Wanderer, Rennrad- Touren- Motorrad- und Skifahrer, Snowboarder, Langläufer usw. in der Natur unterwegs. Ist der Biker über die Situation in BW not amused, wird er auch als Akteur anderer Sportarten der unbeliebten Destination den Rücken kehren.

Da Geld bekanntlich die Welt regiert dürften betroffene Dienstleister wie z.B. das Hotel- und Gaststättengewerbe ebenfalls auf die Barikaden gehen. Solange die Zwangsbeschneidung an den Grundfesten des Mountainbikesports rüttelt, kann es auch keine MTB-Spots geben. Ohne vernetzte, facettenreiche Singletrails unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade läuft im biketouristischen Business nichts. Dem Fass schlägt es den Boden aus, wenn langweilige Forstautobahnen als unwiderstehliche Mountainbike-Trails angepriesen werden. Geeigneter wäre die Bezeichnung Fitnessradtouren, denn ein Mountainbike braucht es für plattgewalzte Breitspurwege nicht unbedingt. Die Rechnung des Etikettenschwindels kann für das Revier nicht aufgehen, da unhaltbare Werbeversprechen zu negativer Mund zu Mund Propaganda führen bzw. am imageschädigenden Pranger in der Fachpresse und Onlinemedien enden.    

 Wut und Enttäuschung finden in einschlägigen Social Media Plattformen Ausdruck, wo es von <No Go Area Black Forrest - Posts> nur so wimmelt.  Wie intensiv die 2 Meter Regel die Destinationsentscheidung tatsächlich beeinflusst, belegen Ergebnisse der Blitzumfrage von MTB-News, Europas größte Mountainbike-Community. Von 3 625 Teilnehmern stimmten 66 % der Aussage zu, "dass sie aufgrund der Beibehaltung der 2-Meter-Regel den Schwarzwald meiden und auf andere Regionen ausweichen, die mehr zu bieten haben." Die Zwei-Drittel-Mehrheit macht deutlich, dass es Bikern keineswegs gleichgültig ist, ob sie legal oder illegal unterwegs sind. Untermauert wird diese Erkenntnis dadurch, dass überdies 15% der Teilnehmer "sich als einheimische Biker zu erkennen geben und festhalten, dass sie selbst weiterhin die illegalen Wege befahren werden, aber keinem empfehlen, im Schwarzwald mit dem Mountainbike Urlaub zu machen." Ein niederschmetterndes Ergebnis für die örtliche Tourismusbranche, die auch die Suppe auslöffeln muss, die ihnen die überflüssige 2 Meter Regel einbrockt.  

Lesenswerte Artikel - hörenswerte Interviews

mtb-NEWS

detektor.fm (Interview mit Peter Hauk MdL, Minister für den ländlichen Raum
Baden-Württemberg) 

 

 Kommentar

Auch wenn Peter Hauk MdL, Minister für den ländlichen Raum Baden-Württemberg - mit fadenscheinigen, längst widerlegten Argumenten vehement die 2-Meter-Regel zu Lasten einer Natur-Nutzergruppe verteidigt - und mißliebige Kritiker als militant bezeichnet, sollte man sich das Interview des Radiosenders <detector.fm> anhören. Es macht doch nur eines deutlich, dass die restriktive, in Deutschland einmalige baden-württembergische Gesetzgebung wahrlich kein Ruhmesblatt darstellt und sich in keinster Weise rechtfertigen lässt. Vielmehr provoziert die nicht nachvollziehbare Gesetzgebung täglich unzählige Rechtsbrüche unbescholtener Bürger. Die haltlose Behauptung der 2-Meter-Regel-Befürworter angeblicher Nutzungs- und Konkurrenzkonflikte zwischen Wanderern und Mountainbikern ist ein hilfloses, substanzloses Standardargument, mehr nicht. In der Realität existiert ein solch heraufbeschworener Konflikt zwischen Wanderern und Mountainbikern nämlich gar nicht, sondern dient nur dem Zweck eines beabsichtigten (Wander-) Lobbyismus. Ebensowenig die unterstellte Gefährdungslage, welche wissenschaftlich nicht evaluiert ist sondern sich allenfalls auf subjektive Erfahrungen stützen soll. Dass man einerseits aus Rücksicht des Steueraufwands auf belastbare, valide Datenerhebungen verzichtet, andererseits Einzelausweisungen separater MTB-Trails aber Unsummen verschlingen (Bsp. Baiersbronn, 40 km kosteten 120 000€) und achselzuckend in Kauf genommen werden zeigt wo der Hase im Pfeffer liegt. Im Prinzip teuere Schildbrügerstreich-Lösungen für nichts und wieder nichts, dessen diskriminierende Auswirkungen allein Mountainbiker ertragen müssen. Wie wenig Sachverstand und Fachkompetenz beim zuständigen Minister vorhanden ist zeigt die Tatsache, dass er über die konzeptionelle Überarbeitung der Zwei-Meter-Regel „Radstrategie Baden-Württemberg“ nicht mal Bescheid weiß."… und ich sage es noch einmal, mit Ausnahme WENIGER MILITANTER KRITIKER kenne ich keinen, der diese Regelung ernsthaft bezweifelt.“ Absolut anmaßend, mal eben 12 Millionen Mountainbiker in Deutschland von denen ein hoher Prozentsatz Trails bevorzugt, und eine Petition wo über 58 000 Teilnehmer für die Abschaffung der 2 Meter Regel stimmten (inkl. 4 Radfahreerbände wie die Deutsche Initiative Mountain Bike e.V. (DIMB) mit bundesweit über 70.000 Mitglieder, ADFC, BRSV und WRSV die die Petition unterstützten) als "militante" Minderheit abzustempeln. Das Recht der freien Meinungsäußerung - zu dem auch Petitionen zählen - gehört zu den elementaren Grundrechten unserer Demokratie. Wer dies anzweifelt bzw. Bürgerwillen von Petitionen nicht akzeptiert oder Meinungskritik in die militante Ecke stellt, verfügt ein erodiertes Demokratieverständnis, mit dem sich Politiker disqualifizieren. In Anbetracht des repräsentativen Massentrends ist der Widerspruch offenkundig. Es zeigt doch nur, wie realitätsfremd und ignorant die uneinsichtige Einstellung des Ministers ist. Ungeachtet von der pauschalen Verunglimpfung Millionen von Mountainbikern löst eine solch dreiste Rhetorik, unerträgliche Überheblichkeit und fehlende Fachkompetenz keine Konflikte sondern säht Zwietracht und schürt Unfrieden zwischen den Naturnutzern. Dass sich die rigide 2 m Regelung angeblich bewährt haben soll, entlarvt sich als Lügengebäude. Abgesehen von Politikverdrossenheit verscheuchen solch verletzende Statements eine solvente touristische Zielgruppe, worüber sich einzig Alpenanrainerstaaten bzw. Bundesländer wie Bayern, Hessen, Rheinland Pfalz oder Thüringen freuen dürften. Zukunftsorientierte, konstruktive, und deeskalierende Politik, getragen von Menschen-und Sachverstand - für die Volksvertreter eigentlich gewählt und bezahlt werden - schaut jedenfalls anders aus. Das Ende der Geschicht? Bleibt abzuwarten, inwieweit der mündige Bürger bei der nächsten Landtagswahl seinen Denkzettel zückt und Arroganz bzw. Inkompetenz abstraft.

Der Widerstand geht in die nächste Runde, wie die Durchhalteparole der DIMB <Es geht weiter, jetzt erst Recht> ankündigt. 

In diesem Sinne: HAPPY TRAILS!

Beschlussempfehlung                    DIMB-Stellungnahme               DIMB-Trail-Rules